Ein kleiner Paukenschlag zu den Sommerferien,
im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Activisten Schremms ist dann einfach mal das Privacy-Shield abkommen zerbrochen.
Wichtiger Hinweis: Mit dem Urteil ist jeder Datentransfer der sich nur auf das Privacy-Shield-Abkommen gestützt hat mit dem Urteilsspruch rechtswidrig. Ab sofort sollten Sie daher Ihren Datenaustausch mit den USA noch einmal einer kritischen Prüfung unterziehen.
Das Privacy-Shield-Abkommen war schon lange der Anknüpfungspunkt für Kritiker. Und seit Snowden haben sich scheinbar viele damit abgefunden ein offenes Buch für die Geheimdienste der USA zu sein. Es ist also nicht so, dass dieser Schritt nicht vorhersehbar war. Die Mühlen des EUGH malen halt langsam.
Wer noch einmal alle Informationen für nichtjuristen haben will, dem Empfehlen wir den Artikel auf Heise.de https://www.heise.de/news/EuGH-kippt-EU-US-Datenschutzvereinbarung-Privacy-Shield-4845204.html
Und ein klares Lob geht an die Aufsichtsbehörde von Rheinland Pfalz. Diese hat bereits jetzt einen Beitrag mit Antworten auf die häufigsten Fragen veröffentlicht.
https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/datenuebermittlung-in-drittlaender/#c3484
Ob das wirklich die häufigsten Fragen seien werden, bleibt abzuwarten. Aber zumindest haben wir hier erstmal Angaben einer Aufsichtsbehörde. Wer sich also auf diese Antworten stützt, der entgeht zumindest einem Bußgeld. Was eine Aufsichtsbehörde empfiehlt, kann eine andere Aufsichtsbehörde nicht mit einem Bußgeld bestrafen.