Datenschutz und die DGSVO


Sofern Sie nach der neuen Rechtslage verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, besteht die Möglichkeit diesen als externen Datenschutzbeauftragten durch die Secopan GmbH zu stellen. Neu ist auch, dass der bisher in einigen Bundesländern vorgeschriebene behördliche interne Datenschutzbeauftragte nunmehr durch einen externen Datenschutzbeauftragten ersetzt werden kann.

Externe Datenschutzbeauftragte haben den Vorteil, nicht dem erhöhten Kündigungsschutz zu unterliegen und es liegen in der Regel keine Interessenskonflikte vor, die einen fachlich qualifizierten internen Mitarbeiter an einer möglichen Bestellung hindern.

Aufgrund unserer Erfahrung im Bereich der IT Sicherheit und der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 sind wir bestens gerüstet, Ihre IT und Ihr Unternehmen mit Blick auf den nun explizit genannten Grundsatz der Datensicherheit nach Artikel 32 DSGVO auf das benötigte Schutzniveau zu bringen.

In jedem Falle muss die Geschäftsführung die Mindestanforderungen der DSGVO in eigener Verantwortung erfüllen. Stellen Sie sich dieser Herausforderung nicht allein und nehmen Sie hierfür unsere kompetente Dienstleistung in Anspruch.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:
  • Beratung zum Thema Datenschutz
  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Beratung bei der Implementierung
  • Erstellung der notwendigen Dokumentation
  • fachkundige Hilfe durch zwei Volljuristen
  • Unterstützung im Falle eines Datenschutzvorfalls

Der Aufbau eines effektiven Management Systems
ist eine der Kernkompetenzen der Secopan GmbH.

Dies haben wir in zahlreichen Projekten im Bereich des Aufbaus von Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) erfolgreich bewiesen

Wir prüfen vor Ort welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, helfen Ihnen bei der Erstellung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten und der dazugehörenden Datenschutzfolgeabschätzung. Selbstverständlich helfen wir Ihnen ihre Einwilligungserklärungen den neuen Vorgaben anzupassen und prüfen ob Ihre Auftragsdatenverarbeiter den nun geltenden einheitlichen europäischen Anforderungen entsprechen.

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