SzA - Systeme zur Angriffserkennung (§ 8a Absatz 1a BSIG)


Gemäß § 8a Absatz 1a des Bundesgesetzes über die Cyber-Sicherheit (BSIG) sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zum 1. Mai 2023 dazu verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung (IDS/IPS) zu implementieren. Diese Systeme sind dazu bestimmt, Angriffe auf die IT-Systeme und Daten der KRITIS zu erkennen und zu verhindern. Die Einhaltung dieser Anforderung ist von entscheidender Bedeutung, um die Informationssicherheit der KRITIS zu gewährleisten.

KRITIS umfasst Organisationen und Einrichtungen, die für das Funktionieren wesentlicher Aspekte des gesellschaftlichen Lebens notwendig sind, wie beispielsweise Energieversorgung, Gesundheitswesen, Finanz- und Versicherungswesen oder Telekommunikation. Aufgrund der Bedeutung dieser Organisationen und Einrichtungen für die Gesellschaft können Angriffe auf ihre IT-Systeme und Daten schwerwiegende Auswirkungen auf das öffentliche Leben haben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass KRITIS ihre Informationssicherheit gewährleisten und ihre Systeme und Daten vor möglichen Bedrohungen schützen.

Die Implementierung von Systemen zur Angriffserkennung ist eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung der Informationssicherheit von KRITIS. Diese Systeme ermöglichen es Betreibern von KRITIS, potenzielle Bedrohungen zu erkennen und schnell darauf zu reagieren.

Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Dokumentation und Implementierung der Prozesse zur Systeme zur Angriffserkennung

Die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für Ihr Unternehmen und wir verstehen die Herausforderungen, die damit verbunden sind. Deshalb haben wir Experten, die Ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) helfen können.

Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, die Protokollierung, Detektion und Reaktion auf sicherheitsrelevante Ereignisse zu implementieren und so die Sicherheit Ihrer IT-Systeme zu gewährleisten. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um die SzA-Prozesse an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens anzupassen und so eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen bei der Implementierung von SzA helfen können. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit Ihrer IT-Systeme zu erhöhen.

Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG

Unser Unternehmen verfügt nicht nur über umfangreiche Erfahrung in der Implementierung von Systemen zur Angriffserkennung gemäß § 8a Absatz 1a BSIG, sondern auch über zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz gemäß § 8a Absatz 3 BSIG. Diese Prüfverfahrenskompetenz ermöglicht es uns, die Umsetzung der Anforderungen des § 8a BSIG bei Betreibern von KRITIS zu überprüfen und zu bewerten.

Wir sind in der Lage, unabhängige Prüfungen durchzuführen und Ihnen eine unabhängige Bewertung der Umsetzung Ihrer Informationssicherheitsmaßnahmen gemäß § 8a BSIG zu liefern. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihre IT-Systeme und Daten den Anforderungen des BSIG entsprechen und Sie Ihre Informationssicherheit gewährleisten können.

Unser Team von erfahrenen Prüfern verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Anforderungen des BSIG und anderer relevanter Gesetze und Vorschriften. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen des § 8a BSIG und bieten Ihnen eine unabhängige Bewertung Ihrer Informationssicherheitsmaßnahmen an.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen bei der Implementierung von Systemen zur Angriffserkennung gemäß § 8a Absatz 1a BSIG und bei der unabhängigen Bewertung Ihrer Informationssicherheitsmaßnahmen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG helfen können.

 

Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die "Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung" (BSI-OH-SzA) veröffentlicht, um bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen. Diese Richtlinie enthält mögliche Vorgaben für die Umsetzung und Prüfung von SzA in den folgenden drei Bereichen:

Protokollierung: fortlaufende Auswertung der erfassten Informationen

Detektion: Erkennung von sicherheitsrelevanten Vorfällen

Reaktion: Umsetzung von Maßnahmen, um Störungen durch Angriffe zu verhindern oder darauf zu reagieren.

 

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