Systeme zur Angriffserkennung (SzA)

Pflicht für KRITIS –
Sicherheit mit System

Seit Mai 2023 sind KRITIS-Betreiber verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Wir begleiten Sie von der Planung bis zum Betrieb – normenkonform, praxisnah und mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz.

Systeme zur Angriffserkennung -
ein Überblick

Seit dem 1. Mai 2023 sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gemäß § 8a Absatz 1a BSIG verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einzuführen. Ziel ist es, Angriffe auf IT- und OT-Systeme frühzeitig zu erkennen, zu melden und wirksam zu verhindern.

Ein wirksames SzA-Konzept bietet Ihnen:

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen nach BSIG

  • Erhöhte Sicherheit und Resilienz gegenüber Cyberangriffen

  • Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Sicherheitsvorfällen

  • Nachweisbare Umsetzung gegenüber dem BSI und Prüfstellen

SzA einfach erklärt

Systeme zur Angriffserkennung (SzA) dienen dazu, sicherheitsrelevante Ereignisse in IT- und OT-Systemen fortlaufend zu überwachen, zu analysieren und auf potenzielle Bedrohungen schnell zu reagieren. Sie kombinieren technische Lösungen mit klar definierten Prozessen und sorgen so dafür, dass Angriffe nicht nur erkannt, sondern auch wirksam abgewehrt werden können.

Häufig kommen dabei IDS/IPS-Systeme (Intrusion Detection/Prevention Systems) und SIEM-Plattformen zum Einsatz, die mit aktuellen Bedrohungsinformationen gespeist werden.

Zentrale Bestandteile eines SzA:

  • Protokollierung – kontinuierliche Sammlung relevanter Ereignisdaten aus IT- und OT-Systemen

  • Detektion – Analyse und Erkennung von Angriffen oder ungewöhnlichen Aktivitäten

  • Reaktion – Einleitung technischer und organisatorischer Gegenmaßnahmen

  • Threat Intelligence – Nutzung aktueller Bedrohungsdaten zur Erkennung neuer Angriffsmuster

  • Integration – Einbindung in bestehende IT-Sicherheits- und Notfallprozesse

So funktioniert ein SzA-Konzept in der Praxis

Zunächst werden alle relevanten Systeme, Netzwerke und Schnittstellen identifiziert. Anschließend wird festgelegt, welche Ereignisse erfasst werden müssen und wie diese zentral ausgewertet werden.

Ein vollständiges SzA umfasst:

  • Sensoren und Log-Quellen (Firewalls, Server, Leitstellen)

  • Zentrale Auswertungs- und Korrelationsplattform (SIEM)

  • Definierte Alarmierungs- und Eskalationswege

  • Regelmäßige Tests und Optimierungen zur Reduzierung von Fehlalarmen

Der Weg zur Umsetzung

Die Einführung von Systemen zur Angriffserkennung folgt einem strukturierten Vorgehen:

  • Bestandsaufnahme – vorhandene IT- und OT-Systeme, Sicherheitslösungen und Schnittstellen erfassen
  • Anforderungsanalyse – gesetzliche Vorgaben, BSI-Orientierungshilfe und unternehmensspezifische Risiken berücksichtigen
  • Technologieauswahl – passende IDS/IPS-, SIEM- und Monitoring-Lösungen identifizieren
  • Integration – Einbindung der SzA in bestehende Infrastrukturen und Sicherheitsprozesse
  • Betrieb – kontinuierliche Protokollierung, Detektion und Alarmierung sicherstellen
  • Optimierung – regelmäßige Auswertung, Anpassung der Regeln und Schulung des Personals

Besonders effektiv lässt sich ein SzA-Projekt umsetzen, wenn es in bestehende Sicherheitsinitiativen wie ISMS, Notfallmanagement oder SOC-Strukturen integriert wird – so entstehen Synergien und der laufende Pflegeaufwand sinkt.

Typische Herausforderungen

Die Einführung von SzA ist komplex und erfordert sowohl technisches Know-how als auch klare organisatorische Strukturen. Häufige Herausforderungen sind:

  • Integration der SzA in heterogene IT-/OT-Umgebungen

  • Sicherstellung lückenloser Protokollierung ohne Beeinträchtigung der Systeme
  • Minimierung von Fehlalarmen bei gleichzeitig hoher Erkennungsrate
  • Etablierung klarer Reaktionsprozesse und Verantwortlichkeiten
  • Erfüllung der regulatorischen Anforderungen inkl. Nachweisführung
  • Abhängigkeit von qualifizierten Fachkräften und externen Partnern

Unsere Unterstützung bei der Umsetzung

Wir begleiten KRITIS-Betreiber von der Planung bis zum laufenden Betrieb ihrer Systeme zur Angriffserkennung – praxisnah, effizient und normenkonform.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung und Planung nach § 8a BSIG und BSI-Orientierungshilfe

  • Auswahl geeigneter SzA-Technologien (IDS/IPS, SIEM, SOC)

  • Implementierung in IT- und OT-Umgebungen

  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation für den BSIG-Nachweis

  • Durchführung unabhängiger Prüfungen mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz gemäß § 8a Absatz 3 BSIG

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