NIS-2: Sicherheit verbessern – Risiken minimieren – Anforderungen erfüllen
Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union definiert verbindliche Standards zur Verbesserung der Cybersicherheit kritischer Unternehmen und Institutionen in Europa. Ziel der Richtlinie ist es, die Robustheit und Widerstandsfähigkeit öffentlicher sowie privater Einrichtungen gegenüber Cyberrisiken nachhaltig zu stärken und eine schnelle, effektive Reaktion auf Sicherheitsvorfälle zu gewährleisten.
Unser Beratungsansatz bietet Ihnen eine umfassende Analyse der spezifischen Sicherheitsanforderungen Ihres Unternehmens. Wir bewerten Ihre derzeitigen Schutzmaßnahmen, zeigen mögliche Schwachstellen auf und begleiten Sie bei der gezielten Umsetzung erforderlicher Sicherheitsstandards, um die gesetzlichen Mindestanforderungen der NIS-2-Richtlinie zuverlässig zu erfüllen.
Warum ist NIS-2 so wichtig für Unternehmen in Deutschland und Europa?
Die NIS-2-Richtlinie erhöht den Schutz kritischer Infrastrukturen durch verschärfte gesetzliche Vorgaben und stärkt gleichzeitig die europäische Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit. Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, eigene Cybersicherheitsstrategien zu entwickeln, nationale Aufsichtsbehörden zu etablieren und spezialisierte Einrichtungen wie Cyberkrisen-Teams (CSIRT) zu benennen. Diese Behörden arbeiten über Ländergrenzen hinweg zusammen und koordinieren den Informationsaustausch im Falle eines Vorfalls. Zusätzlich ist geplant, eine gemeinsame europäische Datenbank zu Sicherheitslücken einzurichten.

Welche Unternehmen unterliegen der NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft insbesondere Unternehmen und Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung schwerwiegende Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft hätte. Dabei unterscheidet die Richtlinie zwischen Unternehmen hoher Kritikalität („wesentliche Einrichtungen“) und solchen geringerer Kritikalität („wichtige Einrichtungen“).
Generell sind Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz ab 10 Millionen Euro betroffen. Experten schätzen, dass europaweit etwa 30.000 bis 40.000 Organisationen neu unter diese Regelungen fallen werden.
Klassifizierung von Unternehmen gemäß NIS-2
Die Einordnung nach NIS-2 erfolgt nach der Unternehmensgröße und der jeweiligen Bedeutung der Einrichtung für das öffentliche Interesse (Essential Entity bzw. Important Entity).

• Ab 50 Mitarbeitende
• Jahresumsatz oder Bilanzsumme maximal 10 Mio. EUR

• 50 bis 249 Mitarbeitende
• Jahresumsatz maximal 50 Mio. EUR
• Bilanzsumme zwischen 10 und 43 Mio. EUR

• Mindestens 250 Mitarbeitende
• Jahresumsatz über 50 Mio. EUR
• Bilanzsumme über 43 Mio. EUR